17.09.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V..
Testbesucher der DUH hatten in Filialen des Franchisenehmers Getränke nur in Einweg-Bechern erhalten, obwohl dieser angab, mit einem Mehrwegsystem zu arbeiten.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher und ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen. Mehrweggeschirr kann hunderte Male wiederverwendet werden und sollte endlich flächendeckend eingesetzt werden. Die erschreckenden Müllmengen von bundesweit 5,8 Milliarden Einweg-Bechern und 4,5 Milliarden Einweg-Essensboxen pro Jahr zeigen: Ein bisschen Mehrweg reicht nicht aus – die gesetzlich verpflichteten Unternehmen müssen immer ausreichend Mehrweg vorrätig haben. Schließlich ist Einweggeschirr auch immer vorrätig. Es ist ein Armutszeugnis, dass die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden kaum Kontrollen der Mehrwegangebotspflicht durchführen. Das muss dringend geändert werden.
Bild: Polina Tankilevitch (Pexels, Pexels Lizenz)
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