17.12.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R V Versicherung AG.
Mehr als zwei Euro Betriebskosten zahlen Mieter im Durchschnitt pro Quadratmeter und Monat. Auf den ersten Blick ist das ein kleiner Betrag. Doch die Kosten summieren sich, da viele Vermieter Betriebskosten wie Wasser und Heizung zumindest teilweise nach der Wohnungsgröße abrechnen – und die stimmt nicht immer. „Wenn der Abrechnung eine zu große Wohnfläche zugrunde liegt, zahlen Mieter möglicherweise für Flächen, die sie gar nicht haben“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung.
Beispiel Heizkosten: Vermieter dürfen diese maximal bis zur Hälfte nach Quadratmetern abrechnen. Auch die Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten nach Fläche ist erlaubt, wenn nicht in allen Wohnungen Wasserzähler installiert sind. Für die Mieter bedeutet das: Es kommt nicht nur auf ihren eigenen Verbrauch an. Stattdessen wird der Verbrauch des gesamten Hauses auf die jeweilige Wohnfläche umgelegt – und je größer die eigene Mietfläche, umso höher ist die Rechnung. „Generell lohnt es sich für Mieter auch deshalb immer, ihre Wohnung nachzumessen und zu überprüfen, ob die Flächenangaben übereinstimmen. Dies gilt vor allem, seit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die tatsächliche Wohnfläche für Betriebskosten und Mieterhöhungen entscheidend ist“, rät R+V-Experte Rempel. „Früher mussten Mieter nach der Rechtsprechung hier eine zehnprozentige Abweichung tolerieren.“
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