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Mietspiegel sind kein politisches Lenkungsinstrument

26.02.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Haus & Grund Deutschland.

Sollen Mietspiegel verschärft werden? Diese Frage treibt die Immobilienwirtschaft anlässlich von Vorschlägen aus dem Bundesjustizministerium um. Haus&Grund lehnt eine Mietspiegeländerung ab und erklärt: Mietspiegel dürfen nicht als politisches Lenkungsinstrument missbraucht werden.

„Mietspiegel dürfen nicht als politisches Lenkungsinstrument missbraucht werden. Ihre befriedende Funktion im Verhältnis Mieter/Vermieter muss erhalten und gestärkt werden.“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich eines Fachgesprächs im Bundesjustizministerium zur Reform der Mietspiegel. Aus diesen Gründen spricht sich Haus & Grund dagegen aus, den Betrachtungszeitraum im Mietspiegel abzubildender Mietänderungen von vier auf sechs Jahre auszudehnen.

Warnecke plädierte dafür, weiter den Kommunen zu überlassen, ob sie einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel und ob sie einen Tabellen- oder einen Regressionsmietspiegel nutzen möchten. „Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Nur vor Ort kann entschieden werden, welche Variante auf die größte Akzeptanz bei Mietern und Vermietern trifft. Die Akzeptanz ist der relevante Erfolgsindikator und nicht etwa vermeintliche Wissenschaftlichkeit“, betonte der Verbandspräsident.

Haus & Grund begrüßt grundsätzlich das Ziel, die wissenschaftliche Qualität qualifizierter Mietspiegel zu verbessern. Dies gelinge durch größtmögliche Transparenz beim Erstellen von Mietspiegeln und eine möglichst hohe Beteiligung von Mietern und Vermietern an der Datenerhebung. Die Erfahrung zeige, dass die einem Mietspiegel zugrunde liegenden Basisdaten oft nicht repräsentativ für den lokalen Wohnungsmarkt sind, je nach Erstellungsmethoden unterschiedliche Ergebnisse entstehen und Daten sowie Berechnungen nicht offengelegt werden. Daher und aus rechtsstaatlichen Erwägungen muss es aus Sicht von Haus & Grund weiterhin möglich sein, qualifizierte Mietspiegel von Gerichten prüfen zu lassen.

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