11.01.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und Mittelstandsunternehmen, das passt bisher nicht so richtig zusammen. Die mehrheitlich familiengeführten Unternehmen haben Sorge, dass diese Beteiligung am Kapital auch eine Beteiligung an der Mitsprache von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Unternehmen bedeutet. „Unternehmer fassen das Thema Mitarbeiterbeteiligung eher mit spitzen Fingern an“, sagt Holger Fischer, Unternehmensberater bei Ecovis in Nürnberg.
Laut Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung (AGP), Kassel, gibt es deutschlandweit etwa 4.000 Unternehmen mit Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogrammen. Rund zwei Millionen Beschäftigte sind an ihrem Unternehmen beteiligt. Etwa eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind stille Gesellschafter oder haben Genussrechte. Bei nahezu 44,8 Millionen Erwerbstätigen mit Wohnort in Deutschland ist das nur eine geringe Anzahl.
„Dem Thema ist aus unserer Sicht mehr Beachtung zu schenken. Denn die demografische Entwicklung wird uns einen fortgesetzten Fachkräftemangel bescheren“, erklärt Fischer, „Menschen, die heute nicht geboren werden, können wir morgen nicht ausbilden und sie werden uns damit übermorgen auch nicht zur Verfügung stehen.“
Der Mangel ist auf Unternehmensebene nur durch den Wettbewerb um die Arbeitskräfte auf dem Markt zu lösen. Die KMU-Unternehmen stehen in Konkurrenz um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Markt. Dabei ist der Wettbewerber nicht nur das Nachbarunternehmen, sondern insbesondere das größere Unternehmen. Es kann oft mit besseren Sozialleistungen und einem bekannten Namen die interessanteren Anreize setzen. Davon unabhängig steht das allgemeine Lohn- und Gehaltsniveau seit einigen Jahren unter Druck. „Mit der absoluten Gehaltshöhe allein zu konkurrieren, ist nicht die beste Lösung. Wenn die Mitarbeitenden immer nur dem höchsten Gehalt hinterherlaufen und Betriebe versuchen, da mitzuhalten, wird der Mittelstand auf Dauer diesen Kampf verlieren“, sagt Fischer.
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle können hier ein Anreiz für Beschäftigte sein, in das Unternehmen einzutreten oder das Unternehmen nicht zu verlassen. Die dazu stützenden Maßnahmen hat der Gesetzgeber jetzt mithilfe des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) verbessert.
Mit dem neuen FoStoG wurde der Freibetrag für Kapitalbeteiligungen von 360 Euro auf 1.440 Euro erhöht. Arbeitgeber können in dieser Höhe ihren Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei über den ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinaus Zuwendungen gewähren. Problematisch ist, dass dieses Angebot allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens offenstehen muss, die länger als ein Jahr ununterbrochen im Unternehmen arbeiten. „Der Unternehmer kann nicht festlegen, welche Mitarbeiter sich an seinem Unternehmen beteiligen dürfen“, sagt Fischer.
Neben weiteren Regelungen wie die der Entgeltumwandlung ist die nachgelagerte Besteuerung der verborgene Schatz des FoStoG. Das gilt für KMU. Hier bietet es sich für Unternehmen, die nicht älter als zwölf Jahre sind und den EU-KMU-Kriterien unterliegen, an, ihre Beschäftigten durch eine Kapitalbeteiligung in das Unternehmen einzubinden.
Diese Übertragung von unentgeltlichen oder verbilligten Unternehmensteilen führt zu keiner sofortigen Steuerlast bei den Arbeitnehmern. Diese tritt erst nachgelagert ein und lässt sich maximal um zwölf Jahre verschieben. Dann müssen Beschäftigte den geldwerten Vorteil versteuern. Verlassen Beschäftigte früher das Unternehmen oder übertragen sie ihre Beteiligung an einen Dritten, erfolgt die Besteuerung sofort.
Aus diesem Regelwerk lassen sich Unternehmensnachfolgekonzepte entwickeln. Die Unternehmensnachfolger können über Jahre von den übertragenen Unternehmensanteilen partizipieren und die Vorteile nachgelagert versteuern. „Auch die Hürde, dass das übertragene Unternehmen nicht älter als zwölf Jahre sein darf, ist durch Ausgründungen zu nehmen“, erklärt Ecovis-Unternehmensberater Fischer.
Bild: rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?