11.06.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband Beratender Ingenieure // Bundesingenieurkammer.
Mit Unverständnis und Bedauern hat der Verband Beratender Ingenieure (VBI) auf die am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossene 7. Novelle der Honorarordnung der Ingenieure und Architekten (HOAI) reagiert. VBI-Präsident Dr.-Ing. Volker Cornelius: "Die darin festgeschriebene Degradierung von Ingenieurleistungen wie Geotechnik, Vermessung, Bauphysik und Schallschutz zu sogenannten Beratungsleistungen, deren Honorierung der Gesetzgeber nicht mehr verbindlich regelt, diskriminiert den ganzen Berufsstand." Diese Leistungen seien unverzichtbare Bestandteile des Planungsprozesses nicht nur im Hochbau, erläutert Cornelius. "Sie setzen grundlegende öffentlich-rechtliche Anforderungen etwa bei der Einhaltung energetischer Standards durch und sind beispielsweise auch mitentscheidend bei der Energiewende."
Auch die Honorarerhöhung für die verbindlich zu vergütenden Ingenieurleistungen bezeichnete der VBI-Präsident als enttäuschend. Dies liege deutlich unter der von den Ingenieuren eingeforderten angemessenen Honorierung ihrer hochqualifizierten Leistungen. So wurde z. B. das hohe Risiko, das allen Ingenieuren im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung aufgebürdet wird, bei der Honorarfestsetzung nicht berücksichtigt. "Dazu kommt", so Cornelius, "dass den Ingenieurbüros immer weniger finanzieller Spielraum für fachliche Weiterbildung und Qualifikation bleibt, die Anforderungen an die Ingenieure aber immer komplexer werden, etwa durch die neueste Normengeneration für Brücken- und Stahlbaukonstruktionen." Der daraus erwachsende Know-how-Verlust bei den Ingenieuren sei eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nicht zuletzt stünden auch die aktuell viel diskutierten Problemprojekte von BER bis Elbphilharmonie für die Gültigkeit des VBI-Leitspruchs "Wer billig plant, baut teuer".
Auch die Bundesingenieurkammer kritisiert die von Bundeswirtschaftsminister Rösler nach langem Nichtstun "im Schweinsgalopp durchgeprügelte und fehlerhafte" Verordnung als Zumutung für die Ingenieure, weil sie die unzureichende Honorierung wichtiger Ingenieurleistungen gegenüber Architektenleistungen zementiert. Die Ingenieure fordern von der Bundesregierung endlich aufzuhören, diese Art der Politik fortzusetzen.
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, bezeichnete die Entscheidung des Bundesrat, den vom BMWi vorgelegten Verordnungsentwurf ohne Korrekturen durchzuwinken als schwarzen Tag für die freiberuflich tätigen Bauingenieure. Kammeyer: „Die Verabschiedung der HOAI 2013 ohne die Rückführung der vom BMWi fälschlicherweise als Beratungsleistungen diffamierten originären Planungsleistungen ist ein Schlag ins Gesicht aller Ingenieure und stellt einen Angriff auf alle Freien Berufe dar.“
Dabei fühlen sich die Ingenieure bereits zum zweiten Mal von der Politik gelinkt. Denn trotz mehrerer Gutachten, die die Rückführung der ausgegrenzten Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI begründet haben, hat das BMWi alle Argumente mit Verweis auf eventuell mögliche Kritik aus Brüssel vom Tisch gewischt und die bereits 2009 per ordre de Mufti verfügte Herausnahme wesentlicher Planungsleistungen aus der HOAI fortgeschrieben. Damit sind Umweltverträglichkeitsstudien, Thermischer Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen ohne fachliche Begründung als Beratungsleistungen abqualifiziert worden. Kammeyer dazu: „Das BMWI hat kein einziges stichhaltiges Argument vorgelegt, mit dem sich die Angst vor Brüssel hätte begründen lassen.“ Aus der Erfahrung der letzten Monate fordert die Bundesingenieurkammer, dass dem BMWi die Zuständigkeit für die HOAI entzogen wird, weil es offensichtlich nicht in der Lage ist, den ihm auferlegten ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen.
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