19.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Vor diesem Hintergrund konkretisierte das von der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) am 29. September 2017 in Potsdam veranstaltete „BGRB-Baustoff-Recycling-Symposium 2017“ den in Bezug auf die Mantelverordnung noch bestehenden Änderungsbedarf.
Wolfgang Türlings (Vorsitzender der BGRB) betonte, dass die mehr als 30 Jahre andauernden Praxiserfahrungen zeigen, dass der Einbau gütegesicherter Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken oder in Verfüllungen zu keinerlei Umwelt-, Boden- oder Grundwasserschäden geführt hat. Es besteht daher kein Handlungsbedarf zu der mit der Mantelverordnung vorgenommenen Verschärfung umweltrechtlicher Vorsorgeregelungen. Dies verringert letztlich nur den Einsatz von Recycling-Baustoffen und führt zu mehr Deponierung und zu weniger Vermeidung der Verwendung von Primärbaustoffen.
In seinem Fachvortrag stellte Prof. Dr. Uwe Görisch (Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft in Karlsruhe) die in der Praxis eingeschränkte Anwendungseignung der Mantelverordnung näher heraus. Zu komplex sind die darin enthaltenen Regelungen wie, 18 Ersatzbaustoff-Klassen, 43 Materialwerte mit 15 Fußnotenvarianten, 47 Parametern, bis zu 26 Einbauweisen mit 251 Fußnotenvarianten und 6 Eigenschaften der Grundwasserdeckschicht. Allein wegen dieser Komplexität befürchtet Görisch den zukünftig verstärkten Rückgriff auf die Primärbaustoffe Sand, Kies und Schotter. Der Einsatz von Recyclingmaterialien wird zurückgehen und nach Schätzungen der Bauwirtschaftsverbände könnten 50 - 70 Mio. t/a zusätzlich, insbesondere an Boden sowie auch an Bauschuttmaterial, deponiert werden müssen. Wegen der dafür nicht vorhandenen Deponiekapazitäten wäre nach dem Inkrafttreten der Mantelverordnung das Vereinbaren eines Moratoriums zum wieder Außerkraftsetzen der Mantelverordnung erforderlich (vergleichbar mit der Ende 2016 erlebten HBCD-Problematik bei Polystyrol-Abfällen).
Michael Heide (Geschäftsführer der BGRB) stellte in seinem Vortrag die schwierige Anwendbarkeit der Mantelverordnung, unter anderem am Beispiel des beim Einbau von Ersatzbaustoffen einzuhaltenden Abstandes zum höchst zu erwartenden Grundwasserstand, heraus. Es ist mehr als fraglich, ob die grundwasserfreie Sickerstrecke allerorts anhand von - sofern vorhandenen -Messdatenreihen oder mit Hilfe von neuen Messungen des Grundwasserstandes eindeutig ermittelt werden kann. Auch die diesbezügliche Verantwortlichkeit (Bauherr, Planer oder auch Verwender) ist unklar.
Auf den nach der Mantelverordnung überzogenen Grundwasserschutz ging auch Ministerialrat Peter Dihlmann (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) in seinem Fachvortrag ein. Seiner Auffassung nach bedeutet das der Mantelverordnung zugrunde liegende Konzept der Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte), dass Grundwasser in Deutschland immer und überall, auch unter einem Güterbahnhof, trinkbar sein muss. Diese Forderung steht so jedoch nicht im Wasserhaushaltsgesetz. Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, z. B. der Luftreinhaltung, schießt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser mit ihren GFS-Werten über das Ziel hinaus und ist mit den restriktiven Regelungen für RC-Baustoffe aus Bauschutt auf der völlig falschen Fährte.
Diese Auffassung vertrat ähnlich auch der im Rahmen der Veranstaltung mit dem Deutschen Baustoff-Recycling-Preis geehrte Prof. Dr. Wolfgang Klett (Köhler & Klett Rechtsanwälte in Köln). So kritisierte er in seinem Vortrag, dass die am vorsorgen Grundwasserschutz orientierten Geringfügigkeitsschwellenwerte für die Ableitung von Prüfwerten der Mantelverordnung rechtlich bedenklich sind. Nicht die wasserrechtliche Vorsorge sondern die Gefahrenabwehr nach Abfall- und Bodenschutzrecht sind die auf den Ersatzbaustoffeinbau anzuwendenden Schutzvorschriften.
Klett plädierte außerdem für einen einklagbaren Vorrang der Verwendung gütegeprüfter Ersatzbaustoffe vor Primärbaustoffen, bei ihrer gleichwertigen Eignung. Als Ergänzung zu Recyclingquoten, sollte die gütegesicherte Herstellung und Vermarktung gütegeprüfter Ersatzbaustoffe maßgebend sein. Weiterhin sollte eine altlastenrechtliche Verantwortlichkeit des Verwenders gütegeprüfter Ersatzbaustoffe ausgeschlossen sein, wenn zum Zeitpunkt der Verwendung nachweislich die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.
Prof. Klett regte an, die Denkpause zwischen den Legislaturperioden zu nutzen, um Ideen für eine umfassende Regelung des Stoffstroms mineralischer Abfälle in einer „Bauabfall-Verordnung“ zu sammeln. Es geht darum, den Stoffstrom mineralischer Abfälle umfassend zu regeln, beginnend beim Erfassen, Planen, Bewerten und Dokumentieren des Abfallanfalls über die Getrennthaltung, die qualitätsgesicherte Aufbereitung, die Güteüberwachung und die Verwendung als Ersatzbaustoff mit Abfall- oder Abfallendeeigenschaft.
In der sich anschließenden Podiumsdiskussion betonten die Teilnehmer, die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung für die Kreislaufwirtschaft Bau. Es wurde jedoch die Befürchtung geäußert, dass sich die Akzeptanz für Recycling-Baustoffe unter den Rahmenbedingungen der Mantelverordnung wesentlich verringern würde, sofern diese in der neuen Legislaturperiode keine wesentlichen Änderungen erfährt. Mehrere Teilnehmer brachten ihre Sorge zum Ausdruck, dass zukünftig Ersatzbaustoffe ohne Produktstatus, insbesondere von öffentlichen Auftraggebern, gemieden werden.
Vor diesem Hintergrund hob in seinem Wortbeitrag auch Johann Ettengruber (Vorstandsvorsitzender des Deutschen Abbruchverbandes in Köln) die dringende Notwendigkeit hervor, die Regelungen der Mantelverordnung so anzupassen, dass die Stoffströme in Richtung Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle nicht verringert werden.
Wolfgang Türlings (Vorsitzender der BGRB) kündigte eine gemeinsame Initiative der betroffenen Wirtschaftsverbände an, um einer Schwächung der Kreislaufwirtschaft Bau aufgrund überzogener und praxisferner Regelungen entgegenzuwirken.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?