Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause“, fordert aber deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung. ">
09.04.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Mieterbund.
Eine Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, d.h. innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf. Dies gilt bereits für die fristlose Kündigung, für die ordentliche Kündigung unverständlicherweise nicht. „Die Ampelkoalitionäre hatten dieses Missverhältnis erkannt und im Koalitionsvertrag angekündigt, die Anwendung der Schonfristregel auch auf die ordentliche Kündigung nach Evaluierung auszuweiten. Um den Aktionsplan erfolgreich umzusetzen, wäre es ein erster einfacher Schritt, einfach mal die eigenen Vereinbarungen umzusetzen – wobei lediglich eine Evaluierung natürlich nicht ausreicht, was wir brauchen ist die Umsetzung“, fordert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.
Die vorgeschlagenen 31 Maßnahmen des Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit reichen aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht aus, um das angestrebte Ziel bis 2030 zu erreichen. In Deutschland mangelt es erheblich an bezahlbarem Wohnraum, die Mieten steigen seit Jahren. Die im Nationalen Aktionsplan aufgeführten Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 18,15 Mrd. Euro bis 2027 für den sozialen Wohnungsbau sind weder neu noch ausreichend, um den Rückgang des Sozialwohnungsbestandes aufzuhalten. Als überaus mangelhaft bewertet der Deutsche Mieterbund, dass es im Mietrecht keine über den Koalitionsvertrag hinausgehenden Impulse zur Senkung der Wohnkostenbelastung geben soll. Der Wohnungslosenbericht 2022 zeigt, dass fast 50 Prozent aller wohnungslosen Menschen ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden verloren haben, wobei bei etwa der Hälfte der Betroffenen Mietschulden der ausschließliche Grund waren. Zusätzlich gaben 19 Prozent aller Befragten zur Wohnungslosigkeit Miet- bzw. Energieschulden als Auslöser für ihre Wohnungslosigkeit an. „Gerade im Mietrecht müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden – und zwar durch eine auch in den nächsten Jahren noch geltende, darüber hinaus scharfe Mietpreisbremse, die Ahndung von Wuchermieten und den Mietenstopp im Bestand. Warum diese Maßnahmen im Aktionsplan vollkommen ausgeklammert werden, erschließt sich mir ehrlicherweise überhaupt nicht,“ so Siebenkotten. Zusätzlich fordert der Deutsche Mieterbund ein Kündigungsmoratorium, das sicherstellt, dass niemand gekündigt werden darf, der wegen der gestiegenen Energiekosten seine Heizkosten nicht fristgerecht bezahlen kann.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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