29.07.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS.
Trotzdem wurde er zunächst in der Versammlung entlastet. Ein Mitglied der Gemeinschaft klagte dagegen vor dem Amtsgericht – und hatte über zwei Instanzen hinweg Erfolg damit. Beide Male lautete das Urteil, dass hier nicht hätte entlastet werden dürfen. Mindestinhalt des Vermögensberichts sei eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens, beschieden sowohl Amts- als auch Landgericht. Erfolgt diese Abrechnung nicht, dann ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Entlastung des Verwalters auch nicht möglich.
(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 3/23)
Bild: KATRIN BOLOVTSOVA (Pexels, Pexels Lizenz)
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