20.06.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V..
In NRW gilt die Mietpreisbremse seit 1. Juli 2015; Schleswig-Holstein zog im Dezember des gleichen Jahres nach. Nun wollen beide Länder diese und andere landeseigenen Regelungen aufheben.
Die Mietpreisbremse habe ihren Zweck nicht erfüllt und die Mieten nicht gebremst, sondern nur die privaten Investitionen in den Wohnungsbau, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will mehr Anreize für private Investitionen setzen und hebt darüber hinaus auch die Kappungsgrenze sowie das Zweckentfremdungsverbot auf. Die Einführung neuer landesspezifischer Regelungen ist nicht vorgesehen. Die CDU-geführte Regierung setzt auf Deregulierung. So wird auch die Energieeinsparverordnung von 2016 für zunächst drei Jahre ausgesetzt, um Baukosten zu senken und die Rahmenbedingungen für Investoren zu verbessern.
Um auch jungen Familien den Sprung in Wohneigentum zu ermöglichen, wollen die schwarz-gelben Koalitionäre die Grunderwerbsteuer reformieren. So ist geplant, eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Freibetrages bei der Steuer für das selbstgenutzte Wohneigentum zu initiieren. In NRW wird ein ein Freibetrag in Höhe von 250.000 Euro pro Person für das selbstgenutzte Wohneigentum eingeführt.
Auch die neue Kieler „Jamaika-Koalition” aus CDU, FDP und Grünen spricht der Mietpreisbremse ihre Wirkung ab. Die Koalitionäre wollen die Verordnung durch „geeignetere Instrumente“ ersetzen. Auf der Agenda steht auch Möglichkeiten zur Nachverdichtung in der Landesbauordnung zu verankern und mehr Menschen in Wohneigentum zu bringen.
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