19.02.2018 — Brigitte Graf. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
In der Zeit vom 01.03. bis 31.05.2018 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Im Prinzip können in einem Unternehmen alle Arbeitnehmer gewählt werden, die das Vertrauen der Belegschaft genießen und bereit sind, im Betriebsrat tätig zu sein. Das können Mitarbeiter aus allen Bereichen bzw. Abteilungen des Unternehmens sein. Somit ist eine Fortbildung zur anstehenden Tätigkeit als Betriebsratsmitglied ratsam.
Wer wird Schriftführer? Wer schreibt in den Betriebsratssitzungen das Protokoll? Sowohl bei den Niederschriften der Betriebsratszusammenkünfte sowie im allgemeinen Schriftverkehr gilt es auf treffende, unmissverständliche Formulierungen zu achten.
Das Gesetz legt nicht fest, wer die Sitzungsniederschrift aufzunehmen hat. In der Regel wird eines der Betriebsratsmitglieder zum verantwortlichen Schriftführer bestellt. Auch die Festlegung von mehreren Betriebsratsmitgliedern zu Schriftführern ist möglich, damit sich diese je nach Notwendigkeit gegenseitig unterstützen und abwechseln können.
Ferner ist es ebenso zulässig, eine Assistenz des Unternehmens zur Unterstützung des Schriftführers oder der Schriftführerin einzusetzen. Im Betriebsverfassungsgesetz ist nicht ausdrücklich festgelegt, ab wann eine eigene Bürokraft eingesetzt werden darf. In jedem Falle steht einem Betriebsratsgremium ab 9 Mitglieder eine Bürokraft bei Bedarf zu. Die Bürokraft nimmt dann ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil und führt das Protokoll. Hierbei ist selbstverständlich auf Neutralität und Sachlichkeit zu achten, damit das Protokoll nicht etwa von der Meinung der Bürokraft beeinflusst ist.
Ob der Protokollführer einer der Betriebsratsmitglieder ist oder eine hinzugezogene Bürokraft – in jedem Falle ist es sinnvoll, sind im Voraus übers Protokollführen weiterzubilden, beispielsweise im Seminar "Protokollführung für Betriebsräte", das in dieser Tätigkeit schult und außerdem betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen für Protokolle liefert. So können Sie einfach und sachgerecht entscheiden, welche Informationen, Meinungen und Argumente im Zusammenhang mit der jeweiligen Problemstellung für den Protokollinhalt wichtig sind.
Benötigt werden insbesondere Fähigkeiten, die persönlichkeitsgebunden sind. Ein guter Protokollführer oder eine gute Protokollführerin sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Die Autorin:
Sie ist als Referentin und Coach in den Bereichen Rhetorik, Kommunikation, Selbstmanagement und Persönlichkeitsentwicklung sowie für IT-Anwendungen und Business-Tools im Bereich der Büroorganisation tätig. Sie ist nach kaufmännischer und pädagogischer Ausbildung auch zertifizierte Trainerin nach dem European communication certificate® und bereits seit über 20 Jahren erfolgreich in der Weiterbildung von Zielgruppen wie Sekretärinnen oder Fach- und Führungskräften unterschiedlicher Unternehmensbereiche aktiv. Die Kombination von kaufmännischem Wissen, Know-how im Office-Bereich und den Themen zur Persönlichkeitsbildung bietet ihren Seminaren die Möglichkeit, auch trockenen Stoff lebhaft und interessant darzustellen.
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