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Ramsauer stellt neues Bauplanungsrecht vor

05.07.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Teil II der BauGB-Novelle: Flächenverbrauch reduzieren, Kindergärten in Wohngebieten erleichtern und Spielhallen erschweren, Massentierhaltung regeln

Bundesbauminister Peter Ramsauer hat dem Kabinett den zweiten Teil der Reform des Bauplanungsrechts vorgelegt. Nachdem im ersten Teil 2011 Energie- und Klimapolitik Schwerpunkt der Änderungen war, geht es jetzt um die Reduzierung des Flächenverbrauchs und familienfreundliche Städte: die stärkere Regulierung von Spielhallen in Städten und die Erleichterung von Kindergärten in Wohngebieten. Zudem sollen die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, die Entwicklung im Außenbereich planerisch zu regeln – z.B. die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude.

Spielhallen

Mit dem neuen BauGB wird klargestellt, dass das Instrument eines "Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren" ausdrücklich auch zur Steuerung von Vergnügungsstätten genutzt werden kann. Dies erleichtert den Kommunen die gezielte Auseinandersetzung mit diesem wichtigen städtebaulichen Thema. Ramsauer: "Mit diesem Gesetz bekommen die Kommunen ein Instrument, dem Wildwuchs an Spielhallen Einhalt zu gebieten. In Quartieren, die von Kindern und Jugendlichen stark frequentiert werden, muss es Grenzen geben."

Kindergärten

Kindergärten für die Familien am Ort werden durch entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in reinen Wohngebieten künftig grundsätzlich allgemein zulässig. Ramsauer: "Es kann nicht länger angehen, dass Kindergärten in reinen Wohngebieten nur im Ausnahmefall genehmigt werden können oder Nachbarn gar gerichtlich gegen Kindergärten vorgehen. Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen."

Landschaftsverbrauch reduzieren

Der Gesetzentwurf zum BauGB sieht vor, dass die städtebauliche Entwicklung künftig vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Darüber hinaus wird den Kommunen u.a. die Ausübung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechts erleichtert. Zudem soll die Umnutzung von wald- und landwirtschaftlichen Flächen künftig begründet werden. Ramsauer: "Die Bauleitplanung kann einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs leisten. Mit den geplanten Änderungen erleichtern wir die Innenentwicklung der Gemeinden und erschweren die Umnutzung wald- und landwirtschaftlicher Flächen."

Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Derzeit liegt er bei rund 77 ha/Tag.

Schutz des Außenbereichs / Regelung Intensivtierhaltung

Ein weiterer Punkt ist die Regelung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich: Diese sollen künftig nur noch dann privilegiert zulässig sein, wenn sie unter einer bestimmten Größe liegen und nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, was von der Dimension eines Betriebs abhängt. Ramsauer: "Wir geben den Kommunen mehr Möglichkeiten an die Hand, die Ansiedlung großer gewerblicher Tierhaltungsbetriebe zu steuern. Wichtig ist: die bäuerliche Landwirtschaft bleibt davon unberührt."

Der Gesetzentwurf wird in ausgewählten Städten auf seine Praxistauglichkeit geprüft: In Dortmund und Leipzig, Bremerhaven und Landshut, sowie den Kleinstädten Alling, Wittmund und Treuenbrietzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll Ende des Jahres abgeschlossen sein.

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