15.02.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
„In den Unternehmen muss genau geprüft werden, für welche Tätigkeiten Home Office zum Tragen kommt. Selbst bei Büroarbeit ist es nicht immer möglich, Home Office umzusetzen. Bestimmte Strukturen oder Aufgaben erlauben dies nicht durchweg. Dann ist Anwesenheit im Unternehmen Pflicht und eine gesetzliche Regelung für alle betriebsschädlich,” so Prof. Dr.-Ing. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.
„Mobile Arbeit ist eine wichtige positive Errungenschaft der Arbeitswelt 4.0. Diese Flexibilität ist mehr als Home Office. Denn viele Beschäftigte arbeiten nicht nur von zuhause, sondern auch unterwegs in der Bahn, im Hotel oder gar vom Kaffee aus,“ erläutert Stowasser. „Wollen Beschäftigte zudem, dass der Betrieb prüft, wo gearbeitet wird und wie er zuhause arbeitet? Denn wenn man dieses Recht einräumt, müssen Betriebe auch den Arbeitsschutz zuhause berücksichtigen und prüfen.“
Mobile Arbeit basiert aus Sicht des Instituts auf der „doppelten Freiwilligkeit“, das heißt beide – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einigen sich auf die „Spielregeln“ und finden im allgemeinen betriebsspezifische Lösungen. “
Studien und betriebliche Beispiele zeigen, dass jetzt schon nicht alle Beschäftigten die mobile arbeiten könnten, dies auch wollen. Das heißt umgekehrt natürlich nicht, dass das gesamte Potenzial mobiler Arbeit schon ausgeschöpft ist. Daran wird auch ein „Recht auf Home Office“ nichts ändern. “Eine Recht auf Home Office ersetzt nicht die betrieblichen und menschlichen Bedürfnisse nach Flexibilität. So ist für die Umsetzung eine offene Vertrauenskultur Voraussetzung. Eine gesetzliche Regelung wird keine Einstellungen ändern oder Vertrauen erzwingen können,” so Stowasser.
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