27.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Aon Beteiligungsmanagement Deutschland GmbH & Co. KG.
So gut die Gründe für eine Rente ab 67 sind: die persönlichen Wünsche der Arbeitnehmer:innen spiegeln sie nicht wider. Vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmten, würde die große Mehrheit nicht erst mit 67 Jahren in die Rente starten, sondern vorzugsweise schon vor dem Alter von 63 Jahren. Lediglich 4 % der Frauen und 6 % der Männer würden bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze arbeiten, nur jeweils 3 % darüber hinaus. Erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 7.000 EUR wird der Wunsch größer, später als mit 67 Jahren in Rente zu gehen (12 %).
Vom Wunschzettel zur Realität: Lediglich für ein Fünftel der Frauen und ein Drittel der Männer ist es denkbar, über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. In mittelgroßen Unternehmen ist die Bereitschaft dazu am größten. Mit Blick auf die Branchen stehen die Chancen in der IT & Telekommunikation (45 %), der Information & Kommunikation (32 %) sowie im Baugewerbe (37 %) am besten, Mitarbeiter:innen über die Regelaltersgrenze hinaus zu halten.
„Aus diesen Erkenntnissen können Unternehmen Schlüsse ziehen“, empfiehlt Angelika Brandl, Partner bei Aon. „Aus Sicht der Mitarbeitenden ist ein attraktiver Arbeitgeber derjenige, der seinen Arbeitnehmer:innen die entsprechenden Rahmenbedingungen bietet, die einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Auf der anderen Seite kann es aus Unternehmenssicht erforderlich sein, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie es gelingt, Mitarbeitende, deren Expertise weiterhin dringend benötigt wird, auch im Alter im Unternehmen zu halten. Hierzu bedarf es attraktiver Modelle und intelligenter Lösungen zur Incentivierung der älteren Mitarbeitenden zum Verbleib im Unternehmen.“
Die Ergebnisse der Studie beruhen auf einer repräsentativen Umfrage der YouGov Deutschland GmbH aus dem Juli 2023, die 1.050 Angestellte zwischen 18 und 55 Jahren nach ihren Wünschen befragt hat. Die Umfrage erfolgte im Auftrag von Aon quer durch alle Branchen, ausgenommen waren lediglich der Öffentliche Dienst und der Gesundheitssektor.
Bild: Marcus Aurelius (Pexels, Pexels Lizenz)
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