19.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Darauf weist das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hin und empfiehlt individuelle Ruhepausen anlässlich des Tages gegen den Lärm am 26.4.2023.
Nach dem Aufstehen Radioprogramm und Messengertöne, im Job Maschinengeräusche, Stimmengewirr oder Telefonklingeln, unterwegs Verkehrslärm, beim Einkaufen Hintergrundgedudel und Kassenpiepsen, abends erschöpft und angespannt.
„Die Geräusche, die uns durch den Tag begleiten, müssen gar nicht so laut sein, dass sie unser Gehör schädigen,“ sagt Jan Selzer, Lärmexperte im IFA. „Der Körper reagiert bereits viel früher.“ Studien belegen, dass schon sehr niedrige Geräuschpegel, zum Beispiel das leise Hintergrundbrummen des Kühlschranks, eine Wirkung auf die menschliche Psyche haben können. Anspannung, Unruhe oder Stressempfinden sind mögliche Folgen. Ob ein Geräusch stresst, hängt allerdings nicht allein von seiner Lautstärke ab, sondern ebenso von der eigenen Einstellung dazu.
Von dieser Beobachtung leitet sich auch die Grundidee für Erholung vom Dauertrigger Lärm ab. Selzer: „Regelmäßige Ruhezeiten sind wichtig und stellen sicher, dass wir auch bei nicht gehörgefährdender Lärmeinwirkung gesund bleiben. Allerdings muss jeder Mensch für sich entscheiden, wie und wo er entspannen und loslassen kann. Dabei bedeutet Ruhe nicht zwangsläufig Stille. Denn wenn das Abschalten am besten klappt, während im Kopfhörer oder über die Anlage die eigene Lieblingsmusik erklingt, dann kann das ebenso beruhigend wirken wie ein Spaziergang im Wald - vorausgesetzt wir fahren den Lautstärkeregler nicht bis zum Anschlag!“
Bild: picjumbo.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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