20.11.2018 — Markus Hiersche. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin plante umfangreiche Sanierungsarbeiten. Über die Maßnahmen sollte auf einer Wohnungseigentümerversammlung abgestimmt werden. Auf dieser legte der Verwalter den Eigentümern ein Kostenangebot zur Beschlussfassung vor, was diese auch mehrheitlich annahmen. Einer der Wohnungseigentümer war mit dem angenommenen Angebot des Verwalters aber nicht einverstanden und focht den Beschluss an. Daraus entwickelte sich ein Rechtsstreit, der vor dem Amtsgericht Charlottenburg.
Das Amtsgericht hielt zwei wesentliche Dinge fest, die über den konkreten Fall hinausweisen:
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 02.02.2018, Aktenzeichen 85 S 98/16
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