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Sanktionen bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards unverzichtbar

05.12.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund.

Anlässlich der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) durch den Bundestag fordert der DGB die Bundesregierung auf, sich eindeutig für Sanktionen im Falle von Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards stark zu machen.

„Obwohl die Koalition nun offensichtlich erkannt hat, dass Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards geahndet werden müssen, droht bei anderen Abkommen wieder eine Verwässerung“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Donnerstag, den 01.12.2022, in Berlin.

Mit Blick auf die Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmer*innenrechten und Umweltstandards kritisiert Körzell: „Für die Sanktionierbarkeit der Nachhaltigkeitskapitel im Handelsabkommen haben die Gewerkschaften lange gekämpft. Dass sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung Verstöße gegen Arbeits-, Sozial und Umweltstandards nun ahnden und auch das Aussetzen von Handelsvorteilen ermöglichen wollen, sind lange überfällige Schritte in die richtige Richtung. Umso mehr bedauern wir, dass dieser Richtungswechsel nicht auch in den abschließenden Debatten um CETA bereits angewendet wurde.
Bei den Kanadiern war dieser Groschen schon lange gefallen. Die Gewerkschaften werden sich weiterhin in den Beteiligungsstrukturen des Abkommens für die Sanktionierung des Nachhaltigkeitskapitels stark machen. Hinsichtlich der Korrekturen beim Investitionsschutz wird die Praxis zeigen, ob die in CETA vorgenommenen Neuerungen die Sonderklagerechte für Investoren wirklich ungefährlich machen.“

Parallel zur Ratifizierung des CETA-Abkommens legte die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag weitere handelspolitische Maßnahmen dar. Dazu Körzell: „Was die eine Hand aufbaut, scheint die andere wieder einzureißen. Die Bundesregierung bekennt sich zwar grundlegend zur Sanktionierung von Nachhaltigkeitskapiteln in zukünftigen, aber auch in solchen Abkommen, die sich derzeit in Verhandlung befinden.
Im gleichen Atemzug soll jedoch in den Abkommen der EU mit Mexiko und Chile, die gerade verhandelt werden, wieder eine 'Review Clause' für das Nachhaltigkeitskapitel dafür sorgen, dass dieser Aspekt erst nach der Ratifizierung 'überarbeitet' wird. Wie gut das funktioniert, sehen wir am Beispiel von CETA, wo wir fünf Jahre nach Inkrafttreten immer noch keinen Schritt weiter sind.“

Bild: QuinceCreative (Pixabay, Pixabay License)

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