Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Schimmelpilze: Unterschätzte Risiken für Gesundheit und Bausubstanz

02.09.2010  — none .  Quelle: none.

Ursachen beseitigen - nicht die Symptome

Schimmelpilze sind als natürlicher Teil der Umwelt fast überall zu finden: Auch in Millionen deutschen Haushalten sind Sporen unerwünschte Mitbewohner. Schimmelpilze wachsen vor allem dort, wo es feucht ist. Und Feuchtigkeit ist im Alltag allgegenwärtig: beim Duschen, Kochen oder Wäschetrocknen. Ohne ausreichende und regelmäßige Belüftung entstehen Schimmelpilzkolonien - häufig hinter Wandverkleidungen, wo sie erst durch eine modrige Geruchsbelästigung auffallen. "Übersteigt die Schimmelpilzkonzentration ein gewisses Maß, kommt es nicht nur zu Materialschäden, die Sporen sind auch gesundheitsschädlich", warnt Michael Reichmann, Experte für Bauwesen bei TÜV Rheinland.

Bewohner dürfen Schimmelbefall nicht dulden und sollten seine Ursache zügig und nachhaltig beseitigen. Allergien, Kopfweh oder Asthma bei den Bewohnern können ein Anzeichen sein für zu hohe Sporenkonzentration: Eine Analyse von Raumluftproben ergibt Klarheit. Die Sanierung sollte ausschließlich durch Fachleute erfolgen. Beseitigt werden sollten nicht nur die Symptome, sondern auch die Ursachen für die Schimmelbildung. Kleinere Schäden auf bis zu 0,4 Quadratmetern kann selbst reinigen, wer Handschuhe und Gesichtsmaske nutzt. Dazu den Schimmel mit Alkohol oder Wasserstoffperoxid entfernen, die Stelle sauber abwaschen und vor dem Neuanstrich gut trocknen lassen. Chlorhaltige Desinfektionsmittel sind umweltschädlich und sollten deshalb gar nicht eingesetzt werden.

Wer neu baut, kann Kalziumsilikatplatten als Innendämmung verwenden. Sie nehmen die Feuchtigkeit gut auf und geben sie nur nach und nach wieder an die Raumluft ab. "So finden Schimmelpilze keine Nährböden", erklärt der Experte. Auch regelmäßiges Lüften beugt Schimmelbildung vor. Laut der neuen Wohnungslüftungsnorm muss der Vermieter die notwendige Lüftung bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen sicherstellen: Die Wohnungen müssen zukünftig über eine nutzerunabhängige Lüftungsanlage verfügen.

Quelle: TÜV Rheinland
nach oben