12.03.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
Mit knapp 5,8 Millionen Fehltagen durch Rückenschmerzen bei beschäftigten Versicherten allein bei der BKK gehen 1,3 Milliarden Euro Verlust an Arbeitsproduktivität einher. „Bewegungsmangel, ungünstige Körperhaltungen und Stress schwächen das Muskel-Skelett-System“, weiß Dr. Stephan Sandrock, Leiter des Fachbereichs Arbeits- und Leistungsfähigkeit am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. „Schon jetzt übernehmen viele Unternehmen Verantwortung. Sie gestalten zum Beispiel die Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten ergonomisch günstig, damit ihr Rücken gesund bleibt. Ergänzend unterstützen sie Beschäftigte, selbst etwas für die Gesundheit zu tun. “ Mehr Bewegung, Sport und auch psychologische Gespräche können dazu führen, dass sich Rückenleiden bessert. Wie, erklärt der wissenschaftliche Experte des ifaa.
Beschäftigte sollten vor allem auf einen gesunden Lebensstil achten. Dazu gehört unter anderem:
Schon junge Menschen sollten richtig heben und tragen. Für Beschäftigte aller Generationen ist es wichtig, dass sie die Assistenzsysteme wie Hebehilfen nutzen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Oft nehmen gerade jüngere Beschäftigte die Belastung nicht so stark wahr. Folgeschäden können sich später bemerkbar machen.
Sandrock
Unternehmen tragen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen dazu bei, die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten zu stärken. Zum Beispiel durch:
Die Förderung gesunder Arbeitsbedingungen durch eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes in der Produktion und im Büro. Die Checkliste Ergonomie des ifaa unterstützt dabei, Arbeitsplätze ergonomisch zu bewerten: https://www.arbeitswissenschaft.net
Die Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten für die eigene Rückengesundheit: Zum Beispiel können Führungskräfte und auch Kollegen andere Beschäftigte ermuntern, richtig zu heben, oder auch Muskeltraining und Entspannungstechniken in den Alltag zu integrieren. Oder bei sitzender Bürotätigkeit diese auf Belastungswechsel hinweisen.
Ein Tipp: Für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber jährlich pro Beschäftigten 600,00 € lohnsteuerfrei investieren ((EStG), § 3 Nr. 34)).
Bild: Karolina Grabowska (Pexels, Pexels Lizenz)
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