20.10.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: IfM Bonn.
Eine Gründung ist dabei umso wahrscheinlicher, je häufiger und je länger eine Frau ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt unterbricht.
Dies ist ein zentrales Ergebnis der Studie des IfM Bonn zum Gründungsverhalten von Frauen, die auf Basis der Längsschnittdaten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) entstand. Erziehungsbedingte Erwerbsunterbrechungen mit Rückkehrrecht zum bisherigen Arbeitgeber üben hingegen tendenziell keinen Einfluss auf die Gründungsneigung von Frauen aus.
Die Beschäftigungsgarantie wirkt somit Gründungen nicht entgegen, befördert sie aber auch nicht. Der Schritt in die Selbstständigkeit erfolgt zudem nicht immer unmittelbar im Anschluss an eine familienbezogene Erwerbsunterbrechung. Vielmehr vergehen beispielsweise nach der Beendigung einer ersten erziehungsbedingten Auszeit im Durchschnitt 10 Jahre, bevor sich eine Frau dazu entschließt.
In die Zwischenzeit fallen Phasen der abhängigen Beschäftigung, weitere familienbezogene Erwerbsunterbrechungen, aber auch Arbeitslosigkeit oder Weiterbildungsaktivitäten.
„Unsere Analyse der Erwerbsverläufe zeigt weiterhin, dass sich ein Teil der Frauen u nmittelbar nach Aufnahme einer Selbstständigkeit noch in erheblichem Maß um Haushalt und Kinder kümmert. Der Schritt in die Selbstständigkeit beruht daher vermutlich nicht nur auf den Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden, sondern auch auf dem Wunsch oder der Notwendigkeit, Erwerbsarbeit und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren. Hierfür bietet die selbstständige Tätigkeit die besseren Möglichkeiten“, konstatiert Dr. Rosemarie Kay, die die Studie des IfM Bonn geleitet hat.
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