08.02.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..
Der DStGB begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, auch abseits des BSI- und IT-Sicherheitsgesetzes verbindliche nationale Regeln für Betreiber kritischer Infrastrukturen zu schaffen. Resilienzstrategien, umfassende Prävention und effektiver Katastrophenschutz werden in den kommenden Jahren eine Mammutaufgabe für die Kommunen und die KRITIS-Betreiber darstellen.
Die Themen Zivilschutz und Katastrophenschutz müssen politisch ein größeres Gewicht erhalten. In den letzten Jahren wurden diese Bereiche vernachlässigt. Insbesondere hat der Rückzug der Bundesfinanzierung im Bereich des Zivilschutzes zu einer erheblichen Reduzierung der zivilen Verteidigungsstrukturen in unserem Land geführt. Das beeinträchtigt unmittelbar die Fähigkeit der kommunalen Ebene, in Notfällen adäquat zu handeln. Maßnahmen zur Wiederherstellung und Stärkung der zivilen Verteidigungsstrukturen und des Katastrophenschutzes müssen umgehend ergriffen werden. Hierfür müssen Bund und Länder angemessene finanzielle Mittel bereitstellen, damit alle Kommunen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um auf außergewöhnliche Ereignisse reagieren zu können.
Durch den Regelungscharakter als Bundesgesetz, sind allerdings die Auswirkungen auf die kommunalen Behörden noch nicht absehbar. Dies wird erst mit den einzelnen Verordnungen durch Bund und Länder ersichtlich werden. Ob und wie viele Aufgaben durch Gesetz und Verordnungen an die Unteren Katastrophenschutzbehörden übertragen werden und welche Auswirkungen dies für die Personalvorhaltung hat, ist mit diesem Entwurf nicht abzuschätzen, sodass auf dieser Ebene der Erfüllungsaufwand nicht absehbar ist.
Im Weiteren begrüßen wir, dass im neuen Gesetzentwurf Unterstützungsangebote und Vorgaben (z. B. Leitlinien, Mindestanforderungen/-vorgaben, Konkretisierungen, Methoden, Vorlage, Muster) für Betreiber kritischer Anlagen seitens des BBK geschaffen werden sollen.
Darüber hinaus sind aus unserer Sicht die Betreiber kritischer Infrastrukturen, u. a. auch die Einrichtungen des Gesundheitswesens, in erster Linie zur Eigenvorsorge für den Krisenfall verpflichtet. Notstromaggregate für Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen sollten daher aus den bestehenden Finanzierungsstrukturen finanziert werden.
Bild: Matthew Henry (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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