Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Stellungnahmen zum BMF-Schreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie (I)

05.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Teil 1: Mindestumfang und Gliederungstiefe der E-Bilanz

Die E-Bilanz ist für alle Unternehmen für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, Pflicht. Die Anforderungen an EDV und Rechnungswesen sind umfangreich. Alle großen Anbieter von ERP-Software arbeiten derzeit an einer XBRL-Schnittstelle zur Übermittlung der Daten. Mit der technischen Umstellung ist es jedoch nicht getan. Auch die Prozesse im Rechnungswesen werden sich mit der Einführung der E-Bilanz grundlegend verändern. Welche buchhalterischen Neuerungen auf Sie zukommen, zeigen die folgenden Auszügen aus den Stellungnahmen der Verbände zu den bereits als Entwurf veröffentlichten Taxonomie-Datensätzen.

Wir haben die Stellungnahmen thematisch geordnet:
Mindestumfang und Gliederungstiefe der E-Bilanz

Der aufgrund der Ermächtigung der Finanzverwaltung in § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG gegenwärtig vorgesehene Mindestumfang der elektronisch zu übermittelnden Daten geht über die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB teilweise deutlich hinaus.
Wirtschaftsprüferkammer

Die veröffentlichte Steuer-Taxonomie ist gegenüber der HGB-Taxonomie und den in der Wirtschaft sehr weit verbreiteten Standardkontenrahmen um ein vielfaches detaillierter.
Deutscher Steuerberaterverband e.V.

Da aufgrund der umfassenden Mindestangaben mitunter nicht alle erforderlichen Informationen in den Buchhaltungssystemen verfügbar sein könnten, wären damit faktisch erweiterte Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für den Steuerpflichtigen verbunden.
Wirtschaftsprüferkammer

Kleinere Unternehmen müssen mit einem höheren Steuerberatungsaufwand rechnen, da der Prozess nicht vollständig automatisiert werden kann und beim Steuerberater ebenfalls manueller Aufwand sowie weiterer Softwareaufwand anfallen wird.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Durch die Festlegung des Mindestumfangs für die steuerliche Gewinnermittlung bildet sich hier bereits mittelbar eine eigenständige Steuerbilanz ab.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Parallele steuerliche Buchführung

Eine völlig neue „Steuerbilanz“ soll mit großer Regelungstiefe und umfassender Datenerhebung eingeführt werden.
Bundessteuerberaterkammer

Da die steuerlichen Vorschriften bisher im Rechnungswesen nur mittelbar eine Rolle spielten, müssen die Mitarbeiter im Rechnungswesen jetzt in diesen geschult werden.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Die Zitate sind den offiziellen Stellungnahmen der Verbände zur Veröffentlichung der Taxonomie entnommen. Alle Stellungnahmen im Überblick finden Sie auf der Webseite des BMF »



Quelle: Verlag Dashöfer
nach oben