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Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen

03.08.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit dem o. a. Beschluss entschieden, dass § 12 Nummer 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen normiert, die sowohl durch die Einkunftserzielung als auch privat veranlasste Teile enthalten (gemischte Aufwendungen). Die Finanzverwaltung nimmt zur Anwendung dieses Urteils im vorliegenden Schreiben Stellung.

Weitere Informationen:

DOWNLOAD:
Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen [PDF, 54 KB]

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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