07.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..
Im Anschluss daran diskutierte Ministerin Klara Geywitz mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Städte und dem BBSR über Maßnahmen an den Gebäuden, im öffentlichen Raum, über mehr Grün, Schwammstädte und Entsiegelung. Deutlich wurde, dass Hitzeschutz keine Frage der Größe einer Stadt ist, sondern dass auch die Klein- und Mittelstädte betroffen sind.
Bestehende Förderprogramme des Bundes wurden begrüßt, allerdings wurde deutlich, dass Förderangebote niedrigschwellig und unbürokratisch ausgestaltet werden müssen, damit sie hilfreich für die Kommunen sind. Kontrovers wurde die Frage diskutiert, ob es verbindlicherer gesetzlicher Vorgaben für kommunale Klimaschutzmaßnahmen bedarf. Ministerin Geywitz sprach sich für eine differenzierte Betrachtung aus, da nicht alle Maßnahmen gleichermaßen für die über 11.000 Städte und Gemeinden passen.
Für die Kommunen insgesamt besteht die Herausforderung, dass sie bei immer weniger Personal und geringerer finanzieller Handlungsspielräume spezifische Expertise für den Hitzeschutz aufbauen und langfristig in Anpassungsmaßnahmen bei der kommunalen Infrastruktur investieren müssen.
Seitens des DStGB wurde vorgeschlagen, vorhandene Maßnahmen von Kommunen und Förderprogramme zum Hitzeschutz systematisch zu erfassen und webbasiert bereitzustellen. Auch wurde angeregt, ein Tool zu schaffen, mithilfe dessen Politik und Verwaltung einer Stadt mit allen relevanten Akteuren einen Hitzeaktionsplan und Umsetzungsmaßnahmen erarbeiten können.
Der DStGB begrüßt ausdrücklich, dass das Bauministerium das Treffen initiiert hat und als Auftakt für weitere gemeinsame Gespräche und Maßnahmen zum Hitzeschutz sieht. Der DStGB wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten und über die Ergebnisse informieren.
Bild: pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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