19.08.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: none.
Nach aktuellen Verlautbarungen plant die tschechische Finanzverwaltung die Einführung neuer Berichtspflichten bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Ein zentraler Punkt lautet: Unternehmen, deren Jahresabschlüsse der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung unterliegen, sind künftig verpflichtet, verbundene Unternehmen und nahestehende Personen zu benennen und die getätigten Geschäfte mit diesen anzugeben. Beispielhaft genannt sind dabei Transaktionen bezüglich Immobilien, immaterieller Vermögenswerte, Dienstleistungen, Zinsen und Lizenzen.
Dieser "Anhang" mit den bezeichneten Informationen soll Pflichtbestandteil der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2014 werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Steuerbehörden in Tschechien diese Aufzeichnungen dazu nutzen werden, um Kandidaten für Betriebsprüfungen zu identifizieren. Noch liegen keine ergänzenden Informationen zu diesem Thema vor.
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