22.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundessteuerberaterkammer.
Gemäß der gültigen Regelung haben viele Unternehmen einen erheblichen Liquiditätsnachteil, weil die Zollbehörden von ihnen Einfuhrumsatzsteuer verlangen, die Finanzbehörden diese aber im Wege der Vorsteuererstattung nur zeitlich nachgelagert verrechnen. Beide Verfahren laufen völlig unabhängig voneinander. Die Folge sind erhebliche Liquiditätsnachteile für viele Unternehmen. In Ausnahmefällen wird dieses Problem über individuell mit den Zoll- und Finanzbehörden abgestimmte Verrechnungsgestaltungen gelöst. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht.
Die BStBK kritisiert diesen Zustand. Sie moniert die aktuelle Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung gleichgelagerter Fälle. Außerdem werde in der Europäischen Union in den meisten Mitgliedstaaten das Verfahren der Direktverrechnung bereits praktiziert. Vor diesem Hintergrund fordert die BStBK, dass die Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit dem Vorsteuererstattungsanspruch in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen wird.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?