12.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R V Versicherung AG.
Für Heimarbeiter hängt der Versicherungsschutz vor allem davon ab, wo genau der Unfall passiert. „Wer sich unmittelbar am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin verletzt, für den gilt auch zu Hause die gesetzliche Unfallversicherung“, sagt Torben Thorn, Arbeitsschutzexperte beim R+V-Infocenter. „Dabei handelt es sich um eine betrieblich bedingte Tätigkeit oder um den Arbeitsweg.“
Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer einen Kaffee aus der Küche holt und sich dabei verletzt. „Das ist dann kein Arbeitsunfall, weil er in diesem Moment keine versicherte Beschäftigung ausgeübt hat“, so R+V-Experte Thorn. Denn die Küche zählt zum privaten Lebensbereich. „Für alle Risiken, die davon ausgehen, haftet nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst“, sagt Thorn. Wer direkt im Unternehmen arbeitet, ist dagegen im gesamten Firmengebäude versichert. Hier können Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um Gefahrenquellen auszuschalten – in der privaten Wohnung ist dies nicht möglich.
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