25.03.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.
Da diese Mittel die Gewässer schädigen können, drohen bei Verstößen hohe Geldbußen.
Auch wenn das Unkraut wuchert: Pflanzenschutzmittel dürfen auch auf gepflasterten und anderweitig befestigten Wegen und Plätzen nicht verwendet werden. Dasselbe gilt vielerorts für Streusalz und Essig. „Die Wirkstoffe sind Gift für die Gewässer“, sagt Torben Thorn, Umweltbeauftragter bei der R+V Versicherung. „Denn sie werden bei Regen von den versiegelten Flächen weggespült und gelangen so in die Kanalisation oder in Bäche und Flüsse, aus denen Trinkwasser gewonnen wird.“
Bei dem Verbot spielt es keine Rolle, ob es sich um privates oder öffentliches Gelände handelt. Die heimische Terrasse oder der Autostellplatz sind ebenso betroffen wie Parkwege und Sportanlagen. Auch die Art der befestigten Fläche ist unerheblich. „Das Verbot gilt immer, egal ob das ungeliebte Unkraut oder Moos in Fugen von Natursteinen, im Kies oder an Treppenstufen wächst.“ Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Bis zu 50.000 Euro sind möglich.
Doch wie lässt sich unerwünschter Bewuchs auf gepflasterten Flächen entfernen? Dafür gibt es wirksame Mittel, die ohne Chemie, Essig oder Salz auskommen. Zu den klassischen Methoden gehören Fugenkratzer oder Drahtbesen. „Eine andere umweltfreundliche Möglichkeit ist es, die Pflanzen mit heißem Wasserdampf zu besprühen“, so Thorn. Nach ein paar Tagen gehen die Pflanzen ein und können einfach entfernt werden. Auch Abflamm- oder Infrarotgeräte sind geeignet. „Wer dann noch mit einem Besen nacharbeitet, kann viele der Samen entfernen.“
Bild: freenaturestock (Pixabay, Pixabay License)
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?