08.03.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure.
Dies sind einerseits der Euro 6d-Diesel, der die Grenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand sondern auch real auf der Straße einhält oder die Nachrüstung älterer Euro 5 und 6 Motoren. Andrerseits gibt es neben der fortschreitenden Entwicklung bei der Elektromobilität eine Reihe von weiteren emissionsmindernden Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen. Das reicht von der Nachrüstung von Bussen im ÖPNV und Lkw, der Elektrifizierung von Taxen und Carsharing-Modellen oder einer verbesserten Verkehrsverflüssigung bis hin zu städtebaulichen Maßnahmen, die z. B. für einen optimierten Lieferverkehr sorgen oder wieder mehr „Grüne Wellen“ ermöglichen.
„Aber abgesehen von den gesetzlichen Anforderungen und den Umweltaspekten dürfen nach dem heutigen Urteil die Implikationen für die betroffenen Verbraucher sowie die deutsche Wirtschaft nicht unberücksichtigt bleiben“, so VDI-Präsident Prof. Dr.-Ing. Udo Ungeheuer.
Seit Beginn 2010 darf der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 als Jahresmittelwert nicht mehr überschritten werden. Während die Einhaltung des seit 2005 geltenden EU-Grenzwertes für Feinstaub von ebenfalls 40 µg/m3 heute so gut wie flächendeckend gelingt, besteht für NO2 bundesweit in vielen Städten weiterhin Handlungsbedarf. Die Anzahl der Städte sinkt jedoch.
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