31.01.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.
Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, gilt laut Straßenverkehrsordnung als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Auch höhere Bußgelder sind möglich.
Autofahrerinnen und Autofahrer sollten jedoch auch im eigenen Interesse darauf verzichten. „Im Leerlauf wird der Motor deutlich langsamer warm als im Fahrbetrieb. Und dabei wird er oft nicht ausreichend mit Öl versorgt“, erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. „Langfristig kann das zu Schäden führen.“ Teure Reparaturen am Motor können die Folge sein. Hinzu kommt: „Der Wagen verbraucht extrem viel Kraftstoff. Das geht bei den Spritpreisen auf Dauer ins Geld“, sagt Kretschmer.
Aber auch beim Losfahren sollte man dem Wagen eine Aufwärmzeit gönnen und nicht sofort Vollgas geben. „Je nach Modell und Alter braucht der Motor rund zehn Kilometer, um warm zu werden“, erklärt R+V-Experte Kretschmer. Nur wer eine Standheizung hat, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen: Diese wärmt den Motor und das gesamte Auto vor.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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