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Vergabe: Neue Schwellenwerte ab 1.1.2010

03.12.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Die EU-Kommission hat in einer neuen Verordnung (#1177/2009, 30.11.2009) neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2010 unmittelbar in Kraft.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren gelten ab dem 1. Januar folgende reduzierte EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge:
  • Bauaufträge: 4,845 Mio. Euro (bis zum 31.12.2009: 5,150 Mio. Euro)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 193.000 Euro (bis zum 31.12.2009: 206.000 Euro)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 387.000 Euro (bis zum 31.12.2009: 412.000 Euro)
  • Für Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 125.000 Euro (bis zum 31.12.2009: 133.000 Euro)
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Die Verordnung wird in Kraft treten, ohne dass es noch einer gesonderten Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten bedarf. Das heißt, dass die neuen EU-Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2010 unmittelbar gelten.
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