11.02.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB.
Der europäische Gesetzgeber hat im Frühjahr 2014 mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein umfassend überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst drei Richtlinien:
Aktuell Das neue Vergaberecht 2016
Schnell und flexibel das neue Vergaberecht anwenden
Die Vergaberichtlinie und die Sektorenrichtlinie ersetzen die Alt-Regelungen RL 2004/18/EG und RL 2004/17/EG. Die Konzessionsrichtlinie wurde gänzlich neu verabschiedet und erfasst die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.
Die Verordnung zur Reform des Vergaberechts, die in Ergänzung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen am 20. Januar 2016 vom Kabinett beschlossen wurde, enthält die Neufassungen:
Die VOB/A wurde in einem eigenen Verfahren neu gefasst und am 19. Januar 2016 im Bundeanzeiger veröffentlicht.
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht erfolgt eine umfassende Neustrukturierung der gesetzlichen Grundlagen. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, die Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers auf die Vorschriften des GWB, die VgV und die VOB/A aufzuteilen:
Eine Übersicht gibt folgende Grafik:
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