03.05.2016 — Martina Meyer-Hofmann, Isa Alexandra Matz. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Grundlage der Verordnung ist das Ende 2015 verabschiedete Vergaberechtsmodernisierungsgesetz. Damit erfolgt die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht rechtzeitig zum 18. April 2016.
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Was ist der Hintergrund der umfassenden Neuregelungen im Vergaberecht?
Der europäische Gesetzgeber hat im Frühjahr 2014 mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein umfassend überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst drei Richtlinien:
Die Vergaberichtlinie und die Sektorenrichtlinie ersetzen die Alt-Regelungen RL 2004/18/EG und RL 2004/17/EG. Die Konzessionsrichtlinie wurde gänzlich neu verabschiedet und erfasst die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.
Welche Regelungen betrifft die Verordnung zur Reform des Vergaberechts?
Die Verordnung zur Reform des Vergaberechts, die in Ergänzung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen am 20. Januar 2016 vom Kabinett beschlossen wurde, enthält die Neufassungen:
Die VOB/A wurde in einem eigenen Verfahren neu gefasst und am 19. Januar 2016 im Bundeanzeiger veröffentlicht.
Wie sieht die Struktur des neuen Vergaberechts aus?
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht erfolgt eine umfassende Neustrukturierung der gesetzlichen Grundlagen. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, die Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers auf die Vorschriften des GWB, die VgV und die VOB/A aufzuteilen:
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