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Vertragswidrige Nutzung von Tankkarten kann strafbar sein

13.12.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ManagerGate.

Arbeitnehmer, die Tankbelege ohne Hinweis auf missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Tankkarte bei ihrem Arbeitgeber einreichen, können sich wegen Betruges strafbar machen.

Dies, so der Oldenburger Fachanwalt für Strafrecht Axel Husheer, Landesregionalleiter „Niedersachsen“ des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) ein einem am 29.11.2010 bekannt gegebenen Beschluss vom 5. November 2010 - 1 Ws 277/10 - entschieden und damit einen entgegenstehenden Beschluss des Landgerichts Hildesheim aufgehoben. Das Landgericht hatte die Ansicht vertreten, dass das mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim vorgeworfene Tatgeschehen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar sei.

Sechs Angestellte eines Transportunternehmens aus Lehrte hatten die ihnen vom Unternehmen überlassenen Tankkarten dazu verwendet, fremde Lkws zu betanken und dafür von den jeweiligen Fahrern Geld zu nehmen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber ein. Diesem ist ein Schaden von 37.500 € entstanden.

Der 1. Strafsenat des OLG teilt zwar die Ansicht des Landgerichts, so Husheer, dass in der bloßen Nutzung der Tankkarte noch keine strafbare Untreuehandlung liege, weil die Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht übernommen haben. Dagegen bestehe hinreichender Tatverdacht wegen Betrugs, indem die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Belege überreicht haben, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass sie mit der Betankung fremder LKW gegen den vereinbarten Nutzungsrahmen verstoßen haben. Dadurch sei der Arbeitgeber über die Korrektheit der Abrechnung getäuscht worden und habe einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen die Arbeitnehmer nicht geltend gemacht. Infolge dieses Irrtums seien die Abrechnungen mit den Tankstellen vorgenommen worden, so dass ein entsprechender Vermögensschaden beim Arbeitgeber entstanden sei.

Das OLG hat deswegen die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren wegen der besonderen Bedeutung des Falles vor einer Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Landgericht muss nun die Tatvorwürfe im Einzelnen prüfen.

Husheer riet, dies zu beachten sowie in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, grundsätzlich so früh wie möglich ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. – www.vdsra.de - verwies.

Quelle: Rechtsanwalt Axel Husheer (VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.), Worms
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