20.08.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS Bayerische Landesbausparkasse.
Wer Geld auf einem Bausparvertrag anspart, kann dieses Guthaben grundsätzlich verwenden, wofür er möchte, solange er keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch nehmen will. Wer aber auch auf das besonders zinsgünstige Bauspardarlehen zurückgreifen will, der ist an die sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Finanziert werden dürfen also nur Anschaffungen, die mit einer Immobilie zu tun haben. Doch auch dabei ist die Bandbreite möglicher Verwendungszwecke groß.
Als Faustregel für die wohnwirtschaftliche Verwendung nennt die LBS Bayern: Würde man ein Haus hochheben und umdrehen, kann all das mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, das nicht herausfallen würde. Dazu zählen zum Beispiel ein Kachelofen oder eine Alarmanlage. Aber auch größere Anschaffungen wie ein Wintergarten, eine Garage oder ein Swimmingpool können mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Und selbst die Gartenerstanlage sowie – bei Wohnzwecken – das Architektenhonorar sind in der Regelung inbegriffen.
Angesichts historisch niedriger Zinsen ist das Bausparen derzeit besonders attraktiv. Mit einem Bausparvertrag können die günstigen Darlehenszinsen von der ersten bis zur letzten Rate festgeschrieben werden. Dann müssen Immobilienfinanzierer keine steigende Belastung durch höhere Zinsen fürchten.
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