15.04.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ULA - Deutscher Führungskräfteverband.
Mit guten Gründen habe der deutsche Gesetzgeber bereits vor Jahren die Festlegung der Vorstandsvergütungen aus den Händen der Aktionäre genommen, indem er ein duales System zur Führung großer Aktiengesellschaften einführte. Nach deutschem Gesellschaftsrecht entscheide mit dem Aufsichtsrat ein von der Geschäftsführung getrenntes Kontrollgremium über die Bezahlung der Spitzenmanager. „Und an dieser Entscheidung sind neben den Vertretern der Eigentümer auch gewählte Arbeitnehmervertreter beteiligt“, betont Ramme. Eine Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat zu den Aktionären käme einer Einschränkung dieser Mitbestimmung gleich, die noch dazu eine beschleunigte Entwicklung der Gehälter zur Folge haben könnte.
Ludger Ramme weist darauf hin, dass in den Hauptversammlungen die Großaktionäre das Sagen hätten: „Das könnten auch renditegetriebene Großanleger sein, die gezielte Anreize für kurzfristige Gewinnsteigerungen setzen wollen.“ Bonuszahlungen in exorbitanter Höhe ließen sich mit dieser Interessenlage sicherlich leichter vereinbaren als mit der eines von Arbeitnehmervertretern mitbestimmten Aufsichtsrates.
Ramme spricht sich gegen eine gesetzliche Regulierung der Vorstandsvergütung aus. Vielmehr setzt der ULA-Hauptgeschäftsführer auf die Vorschläge der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, wonach der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütung künftig die Relation zur Vergütung der restlichen Belegschaft berücksichtigen soll: „Dies sollte ein gangbarer Weg sein, um die wenigen, aber schädlichen Auswüchse bei der Vorstandsvergütung zu verhindern.“ Die Bundesregierung täte also gut daran, dem Urteil ihrer eigenen Expertenkommission zu vertrauen und nicht auf populäre, aber systemfremde Entscheidungen im Ausland zu schielen.
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