18.10.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH.
Mehr Rechtssicherheit bietet das neue Erbschaftsteuergesetz Unternehmen nicht. Insbesondere das Thema „Verwaltungsvermögen“ ist streitanfällig. Die oft schwer zu beantwortende Frage, welchen Wert die Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens haben, gewinnt mit der Gesetzesreform erheblich an Bedeutung. Eine Vielzahl finanzgerichtlicher Auseinandersetzungen ist vorprogrammiert.
Viele Unternehmer mit 26 Millionen Euro Betriebsvermögen und mehr dürften eine Bedürfnisprüfung scheuen. Wer in den Genuss einer kompletten Steuerbefreiung kommen will, muss neben dem Unternehmensvermögen das gesamte Privatvermögen offenlegen und bewerten. Firmeninhaber sollten diese Option nicht vorschnell zugunsten des Verschonungsabschlags verwerfen, sondern die Chancen und Risiken einer Bedürfnisprüfung sorgfältig abwägen.
Für Familienunternehmen rückt jetzt das Thema „Verfügungsbeschränkung“ in den Fokus. Es lohnt sich zu prüfen, ob eine Verfügungsbeschränkung zum Zwecke der erbschaftsteuerlichen Optimierung sinnvoll ist. Besteht eine solche Regelung bereits, sollten Firmen möglichst eine Feinjustierung vornehmen, um vom Vorwegabschlag von bis zu 30 Prozent profitieren zu können.
Verstoßen Unternehmen im Stundungszeitraum von bis zu sieben Jahren gegen die Behaltensfrist oder die Lohnsummenklausel, wird sofort die gesamte Steuerschuld fällig. Um eine solche existenzbedrohliche Situation zu vermeiden, sollten Firmen jedes Jahr genau prüfen, ob die Lohnsumme wirklich der gesetzlichen Vorgabe entspricht.
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