15.03.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Ob Weiterbildung allerdings ein Recht oder eine Pflicht der Arbeitnehmer sein sollte, darüber herrscht in deutschen Unternehmen kein Konsens. Das hat eine gemeinsame Studie Digitalverbands Bitkom und des TÜV-Verbands ergeben, für die 504 Unternehmen ab 10 Mitarbeitern in Deutschland befragt wurden. Demnach meinen 44 Prozent aller befragten Unternehmen, dass für alle Beschäftigten ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht auf Weiterbildung eingeführt werden sollte. Etwas weniger, nämlich 37 Prozent aller Unternehmen sind dagegen der Meinung, dass es für alle Beschäftigten eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Weiterbildung geben sollte.
54 Prozent der Unternehmen sind für ein Recht und eine Pflicht. „‚Man lernt nie aus‘ – dieser Satz war selten so wahr wie heute. Weiterbildung ist in Zeiten der Digitalisierung nicht die Kür, sondern sollte zum Pflichtprogramm in jedem Unternehmen gehören“, sagt Bitkom-Bildungsexpertin Juliane Petrich. „Dabei gibt es in Sachen Digitales nicht nur die Bringschuld der Unternehmen. Es liegt auch an den Mitarbeitern, aktiv einzufordern, wo sie Unterstützung und Nachhilfe brauchen und diesen Bedarf selbst regelmäßig zu überprüfen.“
Die Breite der Weiterbildungsmöglichkeiten zu digitalen Themen spiegelt sich auch im Seminarangebot der Bitkom Akademie wider. Sie ist seit 2005 Ansprechpartner für die Weiterbildung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften zu IT-Themen und digitalen Trends und bietet unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen an. Im Jahr 2018 haben sich rund 10.000 Teilnehmer aus Unternehmen unterschiedlichster Branchen in Seminaren der Bitkom Akademie weitergebildet.
Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom und des TÜV-Verbands unter 504 Unternehmen ab zehn Mitarbeitern in Deutschland. Befragt wurden Geschäftsführer und CEOs sowie Personalleiter und HR-Manager. Die Fragestellung lautete: „Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu, auf einer Skala von 1 Stimme voll und ganz zu bis 4 Stimme überhaupt nicht zu?“: „Es sollte für alle beschäftigten eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Weiterbildung eingeführt werden.“ und „Es sollte für alle Beschäftigten ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht zur Weiterbildung eingeführt werden.“
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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