14.01.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).
Die Niedrigzinsphase hält weiterhin an. Seit einigen Jahren nun schon stehen alle Verbraucher vor der schwierigen Frage: Wohin mit dem mühselig Ersparten? Das Sparbuch, einst der Deutschen liebstes Kind in Sachen Geldvermehrung, ist inzwischen nicht viel mehr als ein reiner Aufbewahrungsort. Im Zweifel verlangt die Bank sogar Gebühren und der Sparer zahlt drauf.
Finanzmarktprodukte – von Staatsanleihen bis hin zu Aktienfonds – haben über die Jahre ebenfalls stark an Attraktivität verloren, die Renditemöglichkeiten sind mau. Nun predigen nicht nur Immobilienmakler seit langem schon, besser in das sogenannte „Betongold“ zu investieren. Gerade in Hinblick auf die eigene Altersvorsorge haben sich daher viele Menschen in letzter Zeit neben der selbstgenutzten Immobilie für den Kauf einer Eigentumswohnung entschieden. Diese wird vermietet und gegebenenfalls mit Gewinn weiterverkauft. Meist ergibt sich so eine bessere Rendite als bei allen anderen Anlageformen.
Und doch lauert in diesem Zusammenhang eine nicht ungefährliche Fußangel auf den Immobilienverkäufer. Denn in vielen Fällen muss am Gewinn aus solchen Transaktionen der Fiskus beteiligt werden. Es greift die so genannte Spekulationssteuer. Während eine selbstgenutzte Immobilie steuerfrei verkauft werden kann, fallen bei der Veräußerung eines fremdgenutzten Objekts Steuern an. „Und zwar immer dann, wenn dies innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach dem Erwerb geschieht (Spekulationsfrist) und mehr als 600 Euro Gewinn gemacht werden“, erläutert Burkhard Blandfort, Vorsitzender des IVD West. Dies gilt übrigens nicht nur für die erwähnte Eigentumswohnung oder für ein klassisches Einfamilienhaus, sondern auch für die Veräußerung eines unbebauten Grundstücks, eines Gebäudeteil, von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds, eines Erbbaurechts oder eines anderen grundstücksgleichen Rechts.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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