11.09.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS.
Die LBS Immobilien NordWest weiß, wie das geht: "Sichert sich der Eigentümer beim Verkauf seiner Immobilie einen Nießbrauch oder ein unbefristetes Wohnrecht, kann er weiter in seinem gewohnten Umfeld leben und den Verkaufserlös sofort für sich nutzen", erklärt LBSi-NW-Geschäftsführer Roland Hustert.
Nach einer Untersuchung von LBS und Empirica wollen 65 Prozent der Menschen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben. Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit sollen auch im Alter erhalten bleiben. Um diesen Lebenswunsch zu erfüllen, sind in vielen alten Gebäuden zum Teil teure Umbauten notwendig. Die finanzielle Situation lässt nicht allen Wohneigentümern diese Freiheit.
Den Instandhaltungskosten für das eigene Zuhause, knappen Renten und steigenden Lebenshaltungskosten stehen in vielen Orten steigende Immobilienpreise gegenüber. „Obwohl diese Menschen echte Werte in Form ihres Wohneigentums besitzen, müssen sie sich in ihrer Lebensführung oft stark einschränken, weil sie das Geld nicht flüssig haben“, sagt Hustert.
Der Verkauf der Immobilie mit Nießbrauch oder lebenslangem Wohnrecht hat hier Vorteile. Das frische Geld gibt dem ehemaligen Eigentümer neuen finanziellen Spielraum für das weitere Leben. Mit der gewonnenen Liquidität können z.B. noch bestehende Finanzierungen abgelöst, unerfüllte Lebenswünsche erfüllt oder wichtige Anliegen unterstützt werden. "Barrierearme Modernisierungen sind nun direkt möglich", sagt Hustert. Auch eine private Verrentung des Verkaufserlöses über einen ihrer Kooperationspartner bietet die LBS Immobilien NordWest an.
Je nach vertraglicher Regelung ist beim Verkaufspreis aus der Veräußerung der Immobilie lediglich der Wert des grundbuchlich abgesicherten Nutzungsrechtes zu berücksichtigen. Hustert: "Und das Wichtigste: Ich lebe weiter in meinem Haus und bleibe in meinem gewohnten Umfeld wohnen."
Auch für den Käufer bietet diese Modell Vorzüge: "Vor allem vermögende Kunden müssen bei Banken heute oft Negativzinsen zahlen. In dieses Betongold aus privater Hand können sie dagegen ziemlich sicher investieren, weil sie wissen, dass sich der neue Besitzer aus alter Verbundenheit gut um ihr Investment kümmern wird", so Hustert.
Um diese Verkaufsprozesse juristisch sauber zu begleiten, sei eine tiefergehende Beratung durch einen Notar unabdingbar, erklärt Roland Hustert. Beide Parteien müssten insbesondere finanzielle Fragen zur Instandhaltung der Immobilie und zu fortlaufenden Zahlungsverpflichtungen klar regeln. Hustert rät allen Interessierten, alle Vor- und Nachteile mit einem Ansprechpartner ihres Vertrauens zu besprechen. Roland Hustert: "Ein Verkauf mit Nießbrauch oder unbefristetem Wohnrecht bietet sich sicher nur für Menschen an, die schon etwas älter sind und vielleicht niemanden haben, dem sie die Immobilie vererben könnten."
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