13.12.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Regeln auf einen Blick:
1.) Der Apostroph und Auslassungen:
Möchten Sie gesprochene Sprache, Dialekt bzw. Umgangsprache, schriftlich wiedergeben, können Sie mit einem Apostroph das Geschriebene verständlicher machen.
Bei verkürzten Wörtern setzt man ein Apostroph, damit sie leichter zu lesen sind bzw. damit man sie nicht missversteht (das kommt in der täglichen Schriftsprache aber eher selten vor, öfter wird der Apostroph in diesem Fall in poetischen Texten verwendet).
Meistens kann man den Apostroph aber weglassen.
Verwenden Sie einen Begriff, der im Wortinnern eine (längere) Auslassung hat, setzen Sie einen Apostroph.
2.) Der Apostroph und der Genitiv:
Normalerweise wird vor einem Genitiv-s kein Apostroph gesetzt.
Sie müssens jedoch ein Apostroph setzen, wenn ein Name, der auf -s, -ss, -tz, -z, -ß, -x endet, ohne Artikel etc. im Genitiv steht.
Eine Ausnahme bilden einige englische Firmennamen, die aus einem Genitiv bestehen. Da man im Englischen einen Genitiv mit »'s« kennzeichnet, findet sich in diesen Fällen dieser englische Genitiv auch in unserer Sprache wieder:
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Achtung!
Verwenden Sie auf keinen Fall einen Apostroph beim Plural-s, auch nicht beim Plural von Initialwörtern oder Abkürzungen.
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