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Wo ist der Apostroph am richtigen Platz?

13.12.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Eigentlich ist der Apostroph dazu da, um Auslassungen von einem oder mehreren Buchstaben in einem Wort zu kennzeichnen. Oftmals kann der Schreibende aber selbst entscheiden, ob er ein Apostroph verwenden möchte oder nicht.

Die Regeln auf einen Blick:

1.) Der Apostroph und Auslassungen:

Möchten Sie gesprochene Sprache, Dialekt bzw. Umgangsprache, schriftlich wiedergeben, können Sie mit einem Apostroph das Geschriebene verständlicher machen.

  • z. B. Der Chef hat 'ne E-Mail geschrieben.

Bei verkürzten Wörtern setzt man ein Apostroph, damit sie leichter zu lesen sind bzw. damit man sie nicht missversteht (das kommt in der täglichen Schriftsprache aber eher selten vor, öfter wird der Apostroph in diesem Fall in poetischen Texten verwendet).

  • z. B. Keine einz'ge Mitarbeiterin fehlte.

Meistens kann man den Apostroph aber weglassen.

  • z. B. Ich hab alles fürs Protokoll notiert.

Verwenden Sie einen Begriff, der im Wortinnern eine (längere) Auslassung hat, setzen Sie einen Apostroph.

  • z. B. Ku'damm (für Kurfürstendamm)

2.) Der Apostroph und der Genitiv:

Normalerweise wird vor einem Genitiv-s kein Apostroph gesetzt.

  • z. B. Ulrikes Unterlagen, Gregors Schreibtisch

Sie müssens jedoch ein Apostroph setzen, wenn ein Name, der auf -s, -ss, -tz, -z, -ß, -x endet, ohne Artikel etc. im Genitiv steht.

  • z. B. Ines' Computer, Max' Protokoll, Agnes' Kaffeetasse

Eine Ausnahme bilden einige englische Firmennamen, die aus einem Genitiv bestehen. Da man im Englischen einen Genitiv mit »'s« kennzeichnet, findet sich in diesen Fällen dieser englische Genitiv auch in unserer Sprache wieder:

  • z. B. McDonald's, Kellogg's

Achtung!

Verwenden Sie auf keinen Fall einen Apostroph beim Plural-s, auch nicht beim Plural von Initialwörtern oder Abkürzungen.

  • z. B. die Handys (NICHT: die Handy's), die CDs (NICHT: die CD's), die GmbHs (NICHT: die GmbH's)



Bis zum nächsten Mal!
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