18.02.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS.
Der Zulagenantrag für die Wohn-Riester-Förderung sollte nicht erst zum Jahresende, sondern bereits Anfang des Jahres gestellt werden, so die LBS Ost. Je früher der Antrag vorliegt, um so früher wird die Zulage dem Konto gutgeschrieben und damit auch verzinst. Es lohnt sich also, bereits Anfang 2014 die Zulage für 2013 zu beantragen.
Eine vierköpfige Familie kann jährlich Riester-Zulagen bis zu 908 Euro erhalten. Um den vollen Zulagenanspruch geltend zu machen, sollten Riester-Sparer darauf achten, dass die monatlichen Sparleistungen insgesamt im Jahr vier Prozent des Bruttojahreseinkommens betragen. So sollte zum Beispiel nach einer Lohnerhöhung die monatliche Sparleistung korrigiert werden, um den vollen Anspruch zu erhalten.
Die Zulage muss jährlich neu beantragt werden. Sparer sollten darum den praktischen Dauerzulageantrag nutzen. So übernimmt der Anbieter die jährliche Beantragung der staatlichen Zulagen und der Riester-Sparer kann dies nicht vergessen.
LBS-Tipp: Riester-Sparer sind trotz Dauerzulagenauftrag für die regelmäßige Überprüfung der aktuellen Daten verantwortlich. Nicht alle Anbieter fragen automatisch bei ihren Kunden Veränderungen ab. Fehlen zum Beispiel Einzahlungen, werden die Zulagen anteilig gekürzt.
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