09.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: SOKA-BAU.
Arbeitszeitguthaben sind laut Tarifvertrag vom Arbeitgeber gegen Insolvenz abzusichern. Hierfür hat SOKA-BAU die Absicherungslösung SIKOflex entwickelt, die gegenüber Alternativlösungen einige Vorteile bietet.
Nach Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit dem Betriebspanel führten im Jahr 2015 41 % der Betriebe des Baugewerbes (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) Arbeitszeitkonten. Gegenüber dem Jahr 1999 bedeutet dies einen Anstieg um 17 Prozentpunkte. Auch die Zahl der Beschäftigten, die Arbeitszeitkonten nutzen können, ist gestiegen: Im Jahr 2015 konnten bereits mehr als die Hälfte der Beschäftigten (53 %) im Baugewerbe Arbeitszeitkonten nutzen, im Jahr 1999 waren es nur rund ein Drittel (34 %).
Die Tarifverträge in der Bauwirtschaft ermöglichen es den Betrieben, im Rahmen der „großen Arbeitszeitflexibilisierung“ einen zwölfmonatigen Ausgleichszeitraum für Zeitguthaben in Höhe von maximal 150 Arbeitsstunden zu nutzen – knapp das monatliche Arbeitsvolumen eines Mitarbeiters. Diese Guthaben sind vom Arbeitgeber gegen Insolvenz abzusichern – so sehen es der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe und der Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes vor.
Speziell für die große Arbeitszeitflexibilisierung hat SOKA-BAU die Absicherungslösung SIKOflex entwickelt. Die monatliche Anpassung der Wertguthaben erfolgt durch elektronische Datenübermittlung direkt aus dem Baulohnprogramm. SIKOflex bietet somit eine administrativ sehr einfache Kontoführung. Die weiteren Vorteile der Hinterlegungslösung sind: geringe Gebühren, Verzinsung der Guthaben, Guthabenverwaltung durch SOKA-BAU ohne zusätzlichen Treuhänder, Transparenz, volle Insolvenzsicherung und schließlich der Liquiditätseffekt. Denn in auftragsschwachen Zeiten fließt das Kapital zurück in das Unternehmen, und zwar immer dann, wenn der Betrieb es für die Auszahlung der Guthaben benötigt.
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