Ausgabe 05/2013: »Brandschutz ++ Energieeffizient Sanieren ++ Video des Monats ++ Barrierefreiheit«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
der bauliche Brandschutz hat in den letzten Jahren spürbar an Bedeutung gewonnen und so haben sich immer mehr Landesbauordnungen an die Musterbauordnung angepasst.
Auch der Bundesgerichtshof hat in einem seiner letzten Urteile (26.01.2012 - VII ZR 128/11) wieder dargestellt, dass die gesamte Brandschutzplanung zu den Verpflichtungen des Architekten gehört. Nunmehr deutlicher ist, dass der Architekt die Verpflichtung hat, das Thema Brandschutz von Anfang an, bereits bei den Leistungsphasen 1 bis 3, mit zu planen. Die Planung muss mit den Behörden abgestimmt und gegebenenfalls sollten auch die Erwartungen der Brandschutzgutachter bei der Brandschutzbegutachtung vorhergesehen werden und in den Planungen berücksichtigt werden.
Bei diesen Schritten ist erhebliche Sorgfalt gefragt, denn nicht selten kommt es aufgrund von Mängeln in genau dieser Planung dazu, dass der Architekt für entstehende Schäden haften muss. Deshalb ist der Brandschutz ein Themengebiet, welches aktuelle, fachübergreifende und fundierte Grundkenntnisse unabdingbar macht.
Unsere Experten liefern praxisnahes Wissen im Zusammenspiel mit nützlichen und typischen Praxisfällen - in unserem Video-Seminar:
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