Sehr geehrte Damen und Herren,
normalerweise erhält der Arbeitgeber in spe von einem Bewerber die üblichen personenbezogenen Daten: Name, Adresse, Werdegang. In manchen Firmen ist es darüberhinaus üblich, noch mehr Daten zu erbitten: Zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Oder ein medizinisches Attest. Das ist dann nicht weiter verwunderlich, wenn die zu besetzende Arbeitsstelle entsprechende Anforderungen stellt.
Würden Sie sich aber wundern, wenn Ihr Arbeitgeber für eine Stelle in der Verwaltung um einen Bluttest bittet? Natürlich auf freiwilliger Basis.
Eben dies war noch bis Ende 2009 in der Beiersdorf AG der Fall. Warum ein solcher Test trotz Freiwilligkeit problematisch ist, lesen Sie heute im Thema der Woche. Die Frage von Bluttests im Einstellungsverfahren betrifft das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), vor allem aber auch den Arbeitnehmerdatenschutz. Die Kontrolle darüber, dass die rechtlichen Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz im Unternehmen eingehalten werden, gehört zu den vornehmlichen Aufgaben des Betriebsrates. Informieren Sie sich umfassend in diesem Praxis-Seminar:
Arbeitnehmerdatenschutz für Betriebsräte
Ihre Mitbestimmungsrechte und was getan werden kann, wenn ein Datenschutzverstoß vorliegt
Klicken Sie hier für mehr Infos »
Eine interessante Lektüre des neuen Betriebsrat spezial-Newsletters wünscht Ihnen
Ihre Betriebsrat spezial-Redaktion