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Ausgabe 24/2024: »Behalten Sie den Überblick!«

Sehr $Anrede VD$,

die Anforderungen in der Kreditorenbuchhaltung ändern sich ständig und verlangen nach immer aktuelleren Kenntnissen und effizienteren Prozessen. Um stets den Überblick zu behalten und keine steuerlichen Vorteile zu verschenken, ist es wichtig, die neuesten Entwicklungen und Best Practices zu kennen. Hier setzt unser Online-Seminar an!

Gemeinsam mit unserem Experten tauchen Sie ein in die Welt der Kreditorenbuchhaltung und entdecken, wie Sie eingehende Rechnungen effizient prüfen und korrekt verbuchen. Vertiefen Sie Ihr Wissen dazu, wann der Vorsteuerabzug zulässig ist und wie Sie fehlerhafte Rechnungen berichtigen können.

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Kreditorenbuchhaltung aktuell

 Wie funktioniert eine korrekte Rechnungsprüfung?

 Verbindlichkeitenbewertung und Umsatzsteuerausweis

 So verbuchen Sie laufende Geschäftsvorfälle richtig
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Ihre Bilanzierung-aktuell-Redaktion wünscht Ihnen eine gute Lektüre und beste Gesundheit!

Ihre Inhalte in dieser Ausgabe:

— Fachartikel — Aktuelle Nachrichten
 
— Weitere aktuelle Nachrichten

Fachartikel
 
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Aktuelle Nachrichten
Finanzsektor unterschätzt die Relevanz von Biodiversität
 
Finanzsektor unterschätzt die Relevanz von Biodiversität Das Thema Biodiversität wird von den Finanzunternehmen in Deutschland noch nicht ernst genug genommen. Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage von PwC und WWF Deutschland „Natur- und Biodiversitätsschutz im deutschen Finanzsektor – eine Bestandsaufnahme“ zeigen Folgendes:

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Jahressteuergesetz 2024
 
Jahressteuergesetz 2024 Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Lesen Sie hier mehr zu den Neuerungen.

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Fußball-EM: Gewinne aus Sportwetten sind steuerfrei
 
Fußball-EM: Gewinne aus Sportwetten sind steuerfrei Deutschland wird Fußball-Europameister: Wer darauf eine Sportwette abschließt, kann sich im Erfolgsfall über ein hübsches Sümmchen freuen. Ein noch höherer Gewinn ist mit einem Tipp auf einen krassen Außenseiter möglich, wenn dieser das EM-Turnier tatsächlich gewinnt.

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Wie bilanzieren Sie E-Ladestationen?
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Weitere aktuelle Nachrichten
Cybersicherheit: Nur wenige Unternehmen in Deutschland sind auf NIS2 vorbereitet
 
Cybersicherheit: Nur wenige Unternehmen in Deutschland sind auf NIS2 vorbereitet eco Umfrage zeigt: Ein Drittel der befragten IT-Entscheiderinnen und IT-Entscheider haben noch keine Maßnahmen getroffen, um erhöhte Sicherheitsanforderungen durch NIS2 zu erfüllen.

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Sage-Studie zeigt: Kleine europäische Unternehmen können durch elektronische Rechnungsstellung 13.500 Euro pro Jahr einsparen
 
Sage-Studie zeigt: Kleine europäische Unternehmen können durch elektronische Rechnungsstellung 13.500 Euro pro Jahr einsparen Die elektronische Rechnungsstellung ermöglicht eine bedeutende Effizienzsteigerung für kleine und mittelständische Unternehmen, verbessert den Cashflow und sorgt für erhebliche Produktivitätssteigerungen.

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Wann sind Earn-out-Zahlungen als Betriebseinnahme zu versteuern?
 
Wann sind Earn-out-Zahlungen als Betriebseinnahme zu versteuern? Earn-out-Zahlungen sind erst zum Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr des Verkaufs entstandenen Verkaufsgewinn nicht.

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Podcast zu Video
 
Podcast zu Video Laut Bitkom-Befragung hören 43 % der Deutschen Podcasts. Das sind knapp 30 Millionen Menschen, die zu Hause, unterwegs oder bei der Arbeit einschalten. Durchschnittlich drei Stunden pro Woche lauschen Menschen diesem Medium hierzulande.

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Bilanzierung von E-Ladestationen
→ Diese steuerrechtlichen Aspekte müssen Sie beachten!

Bilder:  Jimmy Chan (Pexels, Pexels Lizenz), RDNE Stock project (Pexels, Pexels Lizenz), Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz), Fernando Arcos (Pexels, Pexels Lizenz), Skylar Kang (Pexels, Pexels Lizenz), rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz), PhotoMIX-Company (Pixabay, Pixabay License) .

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Barmbeker Str. 4a
D-22303 Hamburg
Umsatzsteuer-ID DE 118516030
Handelsregister: Hamburg HRB46814
Tel: 040/41 33 21-0
Fax: 040/41 33 21-11

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