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Digital-AfA, Hard- und Software können im Jahr der Anschaffung als Aufwand behandelt werden

05.03.2021  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Diese digitalen Wirtschaftsgüter müssen nun nicht mehr über ihre Nutzungsdauern abgeschrieben werden, sondern wirken sich im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich als Betriebsausgaben und daher in voller Höhe steuermindernd aus.

Bisher betrug die Abschreibungsdauer bei Computern, Laptops und Druckern sowie Scannern drei Jahre. Das heißt, die Kosten konnten nur über drei Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden.

Die Nutzungsdauer für solche [...]

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