05.03.2021 — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Diese digitalen Wirtschaftsgüter müssen nun nicht mehr über ihre Nutzungsdauern abgeschrieben werden, sondern wirken sich im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich als Betriebsausgaben und daher in voller Höhe steuermindernd aus.
Bisher betrug die Abschreibungsdauer bei Computern, Laptops und Druckern sowie Scannern drei Jahre. Das heißt, die Kosten konnten nur über drei Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden.
Die Nutzungsdauer für solche [...]
Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.
Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode einThemen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?