Ausgabe 40/2021: »Sichern Sie sich Ihren Vorsteuerabzug«
Ausgabe 40/2021: »Sichern Sie sich Ihren Vorsteuerabzug«
Sehr geehrte Damen und Herren,
schauen Sie bei Eingangsrechnungen lieber genauer hin. Denn es könnte sein, dass Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Allerdings steht und fällt dieses Recht mit einer gesetzeskonformen Rechnungsstellung.
Wie eine Rechnung auszusehen hat, das legt das Umsatzsteuergesetz umfänglich fest. Doch was ist, wenn die Rechnung fehlerhaft ist?
Wie Sie Rechnungsfehler erkennen und rechtskonform berichtigen, das vermittelt Ihnen unser Profi im Online-Seminar. Seien Sie auf der sicheren Seite und melden Sie sich jetzt an!
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