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Ausgabe 18/2010: »Fachkundlich und fehlerlos Immobilien bewerten«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie Immobilien bewerten, fallen Ihnen sicherlich sofort folgende Bewertungskriterien ein: Bodenrichtwerte, Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen eines Grundstücks, Barwertfaktoren, Außenanlagen usw. Durch die langjährigen Erfahrungswerte ist eine fachkundliche, sorgfältige Prüfung reine Routinearbeit.

Allerdings ist das neue Recht zur Immobilienbewertung Anfang März erneut von der Bundesregierung beschlossen worden und soll nun zum 1. August 2010 in Kraft treten. Daher ändert sich die Bewertung von Immobilien komplett. Vieles ist nicht mehr, so wie es mal war. Deshalb ergreifen Sie die Initiative und bringen Sie sich auf den neuesten Stand, damit Sie in Zukunft weiterhin fachkundlich und fehlerlos Immobilien bewerten können.

Alle Änderungen der neuen ImmoWertV sowie die Folgen für die Immobilienbewertung und für die Erstellung und Formulierungen eines Wertermittlungsgutachtens werden in diesem Seminar vorgestellt:


Das neue Recht zur Immobilienbewertung in der ImmoWertV und im BauGB



Viel Spass beim Lesen wuenscht Ihnen Ihre HGV-aktuell-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Miete aktuell

Anschaffungsnahe Aufwendungen

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Aufwendungen für eine bauliche Maßnahme an einem Mietobjekt sind auch dann anschaffungsnahe Aufwendungen, wenn sie sich als „versteckter“ Mangel nach dem Erwerb herausstellen. ... zum Artikel

Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht

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Genügt ein in einem Privathaushalt installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, hat der Nachbar die von dem Ofen ausgehenden Belästigungen regelmäßig als zumutbar hinzunehmen. ... zum Artikel

Betriebskosten

Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung erhalten hat

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: HGV aktuell
BGH, Urteil vom 28. April 2010, Az. VIII ZR 263/09 ... zum Artikel

Heizen ohne Emissionen

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: HGV aktuell
Erneuerbare Energien werden auch bei Altbauten künftig unverzichtbar sein ... zum Artikel

Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung erhalten hat

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: HGV aktuell
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Betriebskostenabrechnung nur dem in Anspruch genommenen Mieter, nicht aber auch den weiteren Mietern der Wohnung zugegangen ist, die ebenfalls Vertragspartner des Vermieters sind. ... zum Artikel

WEG aktuell

Steuernachteile für gemischt genutzte Immobilien ab 2011

— none . Quelle: none
Das Finanzamt erstattet die volle Umsatzsteuer beim Privathaus nur noch 2010. Investitionen sollten aufs laufende Jahr vorgezogen werden. ... zum Artikel

Verwaltungsbeiräte sollen es sein – oder doch nicht?

— none . Quelle: none
Spätestens seit der Jahrhundertentscheidung des Bundesgerichtshofes zu sog. „Zitterbeschlüssen“, welchen in Fragen der dauerhaft abändernden Regelung von Gesetz und Teilungserklärung eine eindeutige Absage erteilt wurde, war immer wieder die Frage diskutiert, inwieweit abweichend vom Gesetz nur ein, zwei oder auch vier, fünf oder mehr Verwaltungsbeiräte gewählt werden können. ... zum Artikel

Vorlagebeschluss des Hessischen Finanzgerichts gem. Art. 100 GG wegen eines realisierten Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf eines privaten Gebäudes

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Der 8. Senat des Hessischen Finanzgerichts (FG) erachtet § 23 Abs.1 Nr.1 Satz 2 EStG i.V.m. § 52 Abs.39 Satz 1 EStG in der im Streitjahr 1999 geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes (Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999, BGBl I 1999, 402) insoweit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, als der Gewinn aus einer im April 1999 erfolgten Veräußerung eines 1998 errichteten privaten Gebäudes der Besteuerung zu unterwerfen wäre. ... zum Artikel

Grund und Vermögen

Spruch der Woche

Noch schneller?

— none . Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
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